Hygienekonzept zum Betrieb des Schützenhauses

Hygienekonzept der Sportschützen Grindel e.V. 1952
Stand 07.03.2022

Gemäß der einunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (31. CoBeLVO) vom 02.03.2022 sind folgende Hygieneregeln verpflichtend:

Allgemein:

  • Der Zutritt ist nur genesenen, geimpften oder getesteten Personen zu gewähren.
  • Selbst mitgebrachte, vor Ort unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests sind gestattet. Fertig durchgeführte Teststreifen sind ausdrücklich NICHT ausreichend.
  • Es wird empfohlen bei jedem Besuch die Luca-App oder Corona Warn App zur Kontaktnachverfolgung zu nutzen. Die Daten werden auf Anfrage dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt und nach 4 Wochen gelöscht.
  • Verstöße gegen das Hygienekonzept werden durch Verweis des Gebäudes geahndet.
  • Bei Betreten der Anlage sind die Hände zu desinfizieren oder zu waschen.
  • Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in der Schießanlage. Dies gilt auch für den Thekendienst.
  • Es gilt während des gesamten Aufenthalts in der Schießanlage das Abstandsgebot von 1,5m.
  • Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion haben keinen Zutritt.

Gastronomie

  • Die Maske ist nur unmittelbar am Sitzplatz entbehrlich. Der Thekendienst kann die Maske abnehmen, solange er sich hinter der Theke und hinter der Plexiglasscheibe aufhält.
  • Die Thekendienste sind für die Einhaltung des Hygienekonzepts in der Gastronomie verantwortlich.
  • Der Verzehr erfolgt ausschließlich an Tischen.
  • Zwischen den Sitzplätzen sind min. 1,5 Meter Abstand zu halten.
  • Es ist auf gute Lüftung zu achten.

Schießbetrieb:

  • Die Maske ist nur unmittelbar am Schützenstand entbehrlich.
  • Um Warteschlagen zu verhindern, müssen sich alle Schützen per Online Tool zum Training anmelden und einen festen Zeitblock reservieren. Die Schützen des ersten Blocks haben den Stand verlassen, bevor die Schützen des nächsten Blocks kommen dürfen.
  • Die Blöcke sind von „früh nach spät“ zu belegen.
  • Gastschützen sind zugelassen, wenn die Standkapazität nicht durch Mitglieder ausgenutzt ist.
  • Die Schießleiter, bzw. Aufsichten, sind für die Einhaltung des Hygienekonzepts in der Schützenhalle verantwortlich.
  • Es gilt eine Schutzbrillen- sowie Gehörschutzpflicht beim Schießen.
  • Im Gastraum kann sich unter Einhaltung der oben genannten Hygieneregeln zur Gastronomie aufgehalten werden.